Kontakt:
Bäderland Bayerische Rhön
Sieboldstr. 7
97688 Bad Kissingen
Tel: 0800-9761600
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Wege zu Ihrer Gesundheitsvorsorge

Gut zu wissen - Lassen Sie sich nicht irritieren: Kuren gehören nach wie vor zum Leistungsangebot der Sozialversicherungen. Übrigens: Die Rechtsprechung gestattet auch einen mehr als dreiwöchigen Kuraufenthalt, der alle vier Jahre gewährt werden kann, bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre.

So kommen Sie zu einer Kur

Es ist immer Sache des behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu empfehlen und einen Kurort auszuwählen, in dem die geeigneten Kurmittel vorhanden sind. Aber auch der Betriebsarzt oder der Vertrauensarzt kann eine Kur befürworten. Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner bei der Frage, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Grundsätzlich können Sie natürlich jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung können diese Kosten aber auch von einem der Sozialversicherungsträger übernommen oder zumindest bezuschusst werden.

Auf einen Blick - Kurbewilligung

  • Jede Kur beginnt mit einem Arztbesuch
  • Antragsstellung beim Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung).Fordern Sie Ihren Wunschkurort im Bäderland Bayerische Rhön
  • Überprüfung der Kurberechtigung durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt
  • Kurbewilligung durch die Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle
  • Bei Kurablehnung schriftliche Begründung verlangen und Widerspruch einlegen

Auf einen Blick - Die ambulante Kur

  • Freie Terminwahl bei der Anreise
  • Freie Wahl der Unterkunft
  • Freie Wahl des Kurarztes und der Kureinrichtung

Leistung der gesetzlichen Krankenkassen

  • Kosten des Kurarztes
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen
  • 90 % der Kurmittelkosten (Physikalische Therapie)
  • Bis zu 13,- € Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung etc.

Leistung der Beihilfe

  • Tagessatz für Unterkunft undVerpflegung bis zu 16,- €
  • Kostenbeteiligung für Kurarzt und Therapien sind individuell bei der Beihilfe und der Privatkrankenkasse abzuklären

Auf einen Blick - Die stationäre Kur

  • Kurort und Einrichtung mit dem Kostenträger abstimmen
  • Die gewählte Kureinrichtung (Klinik) bestätigt den Anreisetermin

Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungen

  • Volle Kostenübernahme mit Eigenbeteiligung laut Kostenzusage des Kostenträgers

Leistung der Beihilfe

  • Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung mit dem Kostenträger abstimmen
  • Die Kostenbeteiligung für Kurmedizin und -therapie ist individuell mit der Beihilfe und der privaten Krankenkasse abzuklären (Stand Sept. 2007, Änderungen vorbehalten)

Auf einen Blick - Die Privatkur

Die Kassen belohnen Eigeninitiative und beteiligen sich u. U. an den Kosten – auf Nachfrage. Mögliche Leistungen könnten z. B. die Kosten des Kurarztes und der
Kurmittel (Physikalische Therapie) sein.

Weitere mögliche Leistungen:

  • Kuraufenthalt als Gesundheitspauschalebuchen (Arzt-, Therapie- und Beherbergungsleistung zum Komplettpreis)
  • Freie Terminwahl und Auswahl des Gastgebers im Bäderland (Kategorie Hotel bis Privatzimmer)
  • Bei Anreise: Persönlicher Badearzt für die Zeit Ihres Aufenthalts, individuelle Voruntersuchung
  • Erstellung des persönlichen Behandlungsplans, Zwischen-, bzw. Enduntersuchung je nach Aufenthaltsdauer


Gut kombiniert: Urlaub & Gesundheit

Verbinden doch auch Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Viele unserer Gäste verbringen ihren Urlaub im Bäderland Bayerische Rhön und nutzen während dieser Zeit die Therapieeinrichtungen und -angebote, die unsere Kurorte bieten. Schon eine Serie von Anwendungen kann Linderung geben und vorbeugend die Gesundheit schützen. Bringen Sie doch Ihre Verordnung (früher Rezept) für Bäder, Massagen, Gymnastik oder Moorpackungen einfach mit. Selbstzahler legen uns einfach ihr Privatrezept mit den formulierten Verordnungen vor.

Das macht Ihr Hausarzt

Er stellt „Heilmittelverordnung 13” aus, z. B. für Massagen, Packungen, Krankengymnastik, und vermerkt den Behandlungsbeginn.

Das machen die Kurorte

Wir legen für Sie die Termine fest und führen die Anwendung der Kurmittel durch. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Ihr Eigenanteil: 10 % der Kurmittelkosten und 10,- € je Verordnung (Rezept).

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